
Übersicht der Bestimmungen & Services bei AirTiketa
Übersicht der Bestimmungen & Services bei AirTiketa
Fluggepäck & Gebühren
Jeder Passagier hat Anspruch auf Handgepäck sowie Freigepäck gemäß Tarif. Für Übergepäck und Zusatzgepäck gelten die folgenden Richtlinien und Gebührensätze:
| Gepäckkategorie | Höchstgewicht | Maximalabmessungen | Gebühren & Konditionen |
|---|---|---|---|
| Kleine Handtasche / Beipack | 6 kg | 40 × 30 × 15 cm | Kostenfrei enthalten |
| Kabinen-Handgepäck | 6 kg | 55 × 40 × 23 cm | Kostenfrei (wenn kein Aufgabegepäck genutzt wird) |
| Standard-Aufgabegepäck | 20 kg | 80 × 50 × 40 cm | Kostenfrei im Freigepäcktarif enthalten |
| Kilogramm-Übergewicht | +1 kg je Einheit | - | 10,- € / CHF pro Kilo |
| Zusätzliches Gepäckstück | 20 kg | 80 × 50 × 40 cm | 75,- € / CHF Pauschale |
| Zweites Gepäckstück (beide in Summe ≤ 20 kg) | Gesamt max. 20 kg | - | 30,- € / CHF Bearbeitungsgebühr |
Haustiertransport in der Kabine
Kleine Hunde und Katzen reisen auf Wunsch in der Passagierkabine mit. Die Mitnahme erfordert einen zugelassenen Transportbehälter gemäß den offiziellen IATA LAR-Vorgaben.
| Tierart | Höchstgewicht (Tier + Box) | Max. Abmessungen der Box | Gebühr (pro Flugstrecke) |
|---|---|---|---|
| Hauskatze oder Hund | 6 kg | 49 × 35 × 29 cm | 50,- € / CHF |
Reisen mit Kindern & Alleinreisende Minderjährige
Familien profitieren von speziellen Beförderungsbestimmungen. Für unbegleitete Kinder stellt AirTiketa einen lückenlosen Betreuungsservice zur Verfügung.
| Altersgruppe | Beförderungsbestimmungen | Tarife & Gebühren |
|---|---|---|
| Säuglinge (0 bis 2 Jahre) | Reisen gesichert auf dem Schoß der Begleitperson (kein eigener Sitzplatz) | Kostenfrei (nur flughafenseitige Taxen/Gebühren) |
| Kinder (2 bis 12 Jahre) | Eigener Sitzplatz im Flugzeug erforderlich | Ermäßigter Kindertarif (CHD) |
| Alleinreisende Kinder (5 bis 14 Jahre) | Pflicht zur Nutzung des UM-Begleitservices (außer bei Volljährigenbegleitung) | 50,- € / CHF (einfach) | 100,- € / CHF (Hin & Rück) |
| Jugendliche (14 bis 18 Jahre) | Reisen eigenständig ohne verpflichtenden Betreuungsservice | Standardmäßiger Erwachsenentarif |
Barrierefreies Reisen: Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM)
Zur Unterstützung von Fluggästen mit besonderen Ausrüstungs- oder Betreuungsbedürfnissen stehen spezielle Sicherheitskontingente und Flugzeugsitzplätze bereit.
| Service & Bedingungen | Anforderungen & Ausstattungsdetails |
|---|---|
| Sitzplatzplatzierung | Sitzreihen 2 bis 5 sind bevorzugt für mobilitätseingeschränkte Personen reserviert |
| Maximale Kapazität | Höchstens 10 PRM-Passagiere pro Flug (davon max. 5 Passagiere mit Rollstuhl) |
| Sonderausrüstung | Krankentragen & Sauerstoffflaschen untersagt (nur Tragbare Sauerstoffkonzentratoren / POC erlaubt) |
| Ärztliches Attest | Nachweis der Flugtauglichkeit in bestimmten medizinischen Fällen erforderlich |
| Begleitperson | Bei bestimmten Betreuungskategorien ist eine Begleitperson vorgeschrieben |
Bestimmungen für schwangere Passagierinnen
Einlingsschwangerschaft: Bis Ende der 28. Schwangerschaftswoche ohne Attest gestattet; von Woche 29 bis 33 ist ein aktuelles ärztliches Attest erforderlich.
Mehrlingsschwangerschaft: Bis Ende der 27. Schwangerschaftswoche ohne Attest gestattet; von Woche 28 bis 32 ist ein ärztliches Attest erforderlich.
| Schwangerschaftsphase | Flugzulassung | Medizinische Nachweispflicht |
|---|---|---|
| Bis zur 28. Woche (Einling) / 27. Woche (Mehrling) | Flugreise uneingeschränkt möglich | Kein Attest erforderlich (sofern keine Komplikationen vorliegen) |
| Fortgeschrittene Wochen (bis 33. bzw. 32. Woche) | Flugreise gestattet | Aktuelles ärztliches Flugtauglichkeitsattest mit Angabe der Schwangerschaftswoche notwendig |
