Übersicht der Bestimmungen & Services bei AirTiketa

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Fluggepäck & Gebühren

Jeder Passagier hat Anspruch auf Handgepäck sowie Freigepäck gemäß Tarif. Für Übergepäck und Zusatzgepäck gelten die folgenden Richtlinien und Gebührensätze:

Gepäckkategorie Höchstgewicht Maximalabmessungen Gebühren & Konditionen
Kleine Handtasche / Beipack 6 kg 40 × 30 × 15 cm Kostenfrei enthalten
Kabinen-Handgepäck 6 kg 55 × 40 × 23 cm Kostenfrei (wenn kein Aufgabegepäck genutzt wird)
Standard-Aufgabegepäck 20 kg 80 × 50 × 40 cm Kostenfrei im Freigepäcktarif enthalten
Kilogramm-Übergewicht +1 kg je Einheit - 10,- € / CHF pro Kilo
Zusätzliches Gepäckstück 20 kg 80 × 50 × 40 cm 75,- € / CHF Pauschale
Zweites Gepäckstück (beide in Summe ≤ 20 kg) Gesamt max. 20 kg - 30,- € / CHF Bearbeitungsgebühr

Haustiertransport in der Kabine

Kleine Hunde und Katzen reisen auf Wunsch in der Passagierkabine mit. Die Mitnahme erfordert einen zugelassenen Transportbehälter gemäß den offiziellen IATA LAR-Vorgaben.

Tierart Höchstgewicht (Tier + Box) Max. Abmessungen der Box Gebühr (pro Flugstrecke)
Hauskatze oder Hund 6 kg 49 × 35 × 29 cm 50,- € / CHF

Reisen mit Kindern & Alleinreisende Minderjährige

Familien profitieren von speziellen Beförderungsbestimmungen. Für unbegleitete Kinder stellt AirTiketa einen lückenlosen Betreuungsservice zur Verfügung.

Altersgruppe Beförderungsbestimmungen Tarife & Gebühren
Säuglinge (0 bis 2 Jahre) Reisen gesichert auf dem Schoß der Begleitperson (kein eigener Sitzplatz) Kostenfrei (nur flughafenseitige Taxen/Gebühren)
Kinder (2 bis 12 Jahre) Eigener Sitzplatz im Flugzeug erforderlich Ermäßigter Kindertarif (CHD)
Alleinreisende Kinder (5 bis 14 Jahre) Pflicht zur Nutzung des UM-Begleitservices (außer bei Volljährigenbegleitung) 50,- € / CHF (einfach) | 100,- € / CHF (Hin & Rück)
Jugendliche (14 bis 18 Jahre) Reisen eigenständig ohne verpflichtenden Betreuungsservice Standardmäßiger Erwachsenentarif

Barrierefreies Reisen: Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM)

Zur Unterstützung von Fluggästen mit besonderen Ausrüstungs- oder Betreuungsbedürfnissen stehen spezielle Sicherheitskontingente und Flugzeugsitzplätze bereit.

Service & Bedingungen Anforderungen & Ausstattungsdetails
Sitzplatzplatzierung Sitzreihen 2 bis 5 sind bevorzugt für mobilitätseingeschränkte Personen reserviert
Maximale Kapazität Höchstens 10 PRM-Passagiere pro Flug (davon max. 5 Passagiere mit Rollstuhl)
Sonderausrüstung Krankentragen & Sauerstoffflaschen untersagt (nur Tragbare Sauerstoffkonzentratoren / POC erlaubt)
Ärztliches Attest Nachweis der Flugtauglichkeit in bestimmten medizinischen Fällen erforderlich
Begleitperson Bei bestimmten Betreuungskategorien ist eine Begleitperson vorgeschrieben

Bestimmungen für schwangere Passagierinnen

Einlingsschwangerschaft: Bis Ende der 28. Schwangerschaftswoche ohne Attest gestattet; von Woche 29 bis 33 ist ein aktuelles ärztliches Attest erforderlich.
Mehrlingsschwangerschaft: Bis Ende der 27. Schwangerschaftswoche ohne Attest gestattet; von Woche 28 bis 32 ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Schwangerschaftsphase Flugzulassung Medizinische Nachweispflicht
Bis zur 28. Woche (Einling) / 27. Woche (Mehrling) Flugreise uneingeschränkt möglich Kein Attest erforderlich (sofern keine Komplikationen vorliegen)
Fortgeschrittene Wochen (bis 33. bzw. 32. Woche) Flugreise gestattet Aktuelles ärztliches Flugtauglichkeitsattest mit Angabe der Schwangerschaftswoche notwendig