Barrierefreies Reisen für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Barrierefreies Reisen für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Barrierefreies Reisen für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Wir möchten, dass Ihre Reise mit AirTiketa so komfortabel und angenehm wie möglich verläuft – auch dann, wenn Sie auf besondere Unterstützung angewiesen sind. Deshalb bieten wir umfassende Services für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie geistigen Einschränkungen.

Flug buchen & Unterstützung anmelden
Bitte teilen Sie uns Ihren Unterstützungsbedarf spätestens 48 Stunden vor Abflug mit – idealerweise direkt bei der Online-Buchung oder über unser Servicecenter. So können wir alle notwendigen Vorkehrungen am Flughafen und an Bord treffen.
Hinweis: Je nach Art der Einschränkung gelten besondere Sicherheitsvorgaben bei der Sitzplatzwahl (z. B. kein Platz an den Notausgängen). Auf ausgewählten Gangplätzen stehen Sitze mit klappbaren Armlehnen zur Verfügung.


Reisen mit Rollstuhl oder Hilfsmitteln – Richtlinien

  • Sicherheit & Barrierefreiheit: Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRM) dürfen keine Sitzplätze einnehmen, die den Zugang zu Notausgängen oder Sicherheitseinrichtungen blockieren.
  • Sitzplatzvergabe: Zur Gewährleistung einer sicheren und komfortablen Reise werden PRM-Sitzplätze bevorzugt in den Reihen 2 bis 5 zugewiesen.
  • Kapazitätsgrenzen: Pro Flug können maximal 10 Passagiere mit besonderen Bedürfnissen befördert werden, davon höchstens 5 Rollstuhlfahrer.
  • Medizinische Geräte: Die Beförderung von Bahren (Tragen) sowie eigenen Sauerstoffflaschen ist nicht gestattet. Die Nutzung eigener tragbarer Sauerstoffkonzentratoren (POC) mit aufgeladenen Ersatzbatterien ist erlaubt.
  • Ärztliches Attest: Für PRM-Passagiere ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die allgemeine Flugtauglichkeit bestätigt.
  • Begleitperson: Abhängig vom Grad der Einschränkung kann die Reise in Begleitung einer volljährigen Person vorgeschrieben sein.

Reisen mit gesundheitlichen Einschränkungen & MEDIF-Formular

Passagiere mit schwerwiegenden Erkrankungen oder medizinischem Hilfsmittelbedarf benötigen vorab eine flugmedizinische Genehmigung über das MEDIF-Formular (Medical Information Form), das von einem Arzt ausgestellt und mindestens 3 Werktage vor Abflug eingereicht werden muss.

Ein MEDIF-Formular ist zwingend erforderlich bei:

  • Akuten Erkrankungen, kürzlich erlittenen Unfällen oder kürzlich durchgeführten Operationen
  • Notwendigkeit medizinischer Hilfe oder Nutzung eines tragbaren Sauerstoffkonzentrators (POC) während des Fluges
  • Bedarf an einem zusätzlichen Sitzplatz aus medizinischen Gründen
  • Vorliegen ansteckender Krankheiten oder Neugeborenen unter 7 Tagen
  • Bestimmten Arten von Gipsverbänden

Ablauf am Flughafen und an Bord

Am Flughafen:
Bitte finden Sie sich mindestens 120 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter ein – auch wenn Sie bereits online eingecheckt haben. Eigene Rollstühle mit der Kennzeichnung „Delivery-at-Aircraft“ können in der Regel bis zum Gate genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass ein stufenloser Einstieg nicht an allen Zielflughäfen garantiert werden kann.

An Bord:
Unsere Kabinencrew unterstützt Sie gerne beim Verstauen des Handgepäckes, bei der Orientierung sowie – sofern vorhanden – bei der Nutzung des Bordrollstuhls für den Gang zur Toilette.
Eine Begleitperson ist zwingend erforderlich, wenn der Passagier Sicherheitsanweisungen nicht selbstständig verstehen oder im Notfall nicht ohne Fremdhilfe evakuiert werden kann.


Weitere Unterstützungsservices

Seh- oder Hörbeeinträchtigungen:
Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Wir bieten Ihnen eine persönliche Begleitung am Flughafen, eine individuelle Sicherheitsunterweisung an Bord sowie unmittelbare Informationen bei Flugplanänderungen. Ein ärztliches Attest ist hierfür nicht erforderlich.

Geistige Beeinträchtigungen:
Bitte prüfen Sie im Vorfeld sorgfältig, ob eine Begleitperson für die Bewältigung von Stresssituationen (z. B. Sicherheitskontrollen, Orientierung) erforderlich ist.

Hidden Disabilities Sunflower:
AirTiketa unterstützt das Sunflower-Symbol für nicht sichtbare Einschränkungen. Das Tragen signalisiert unserem Personal, Ihnen mit besonderer Rücksichtnahme und Verständnis zu begegnen (begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf Sonderleistungen).


Beförderungsausschlüsse

Aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen von der Beförderung ausgeschlossen sind:

  • Passagiere auf Liegen oder Bahren
  • Personen mit hochansteckenden Infektionskrankheiten (z. B. Tuberkulose, COVID-19)
  • Schwangere ab der 34. Schwangerschaftswoche (ab Woche 33)
  • Personen nach kürzlich erlittenem Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Operationen ohne medizinische Freigabe
  • Passagiere mit unkontrollierbaren psychischen Störungen ohne medikamentöse Stabilisierung und Begleitung